§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an den Kursen der Schwimmschule Froschkinder®, Inhaberin Lena Leinmüller, Sandweg 1, 69469 Weinheim.

Kontakt: info@schwimmschule-froschkinder.de
Telefon: 06201 7105008

(2) Mit „Sie“ ist die Person gemeint, die den Kurs im eigenen Namen bucht. Die teilnehmende Person kann davon abweichen, beispielsweise bei der Buchung eines Kinderkurses.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Wir empfehlen, solche Vereinbarungen zur Dokumentation in Textform festzuhalten. Mündliche individuelle Vereinbarungen bleiben wirksam.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch persönliche Anmeldung, telefonische Anmeldung mit anschließender schriftlicher Bestätigung, Online-Buchung oder andere Fernkommunikationsmittel zustande.

(2) Bei Online-Anmeldung erfolgt der Vertragsschluss durch Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch den Anbieter.

(3) Die Anmeldung gilt ausschließlich für den gebuchten Kursblock und endet mit dessen Ablauf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2a Verbindliche Warteliste

(1) Die Eintragung in die Warteliste ist kostenlos. Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot zur kostenpflichtigen Teilnahme an einem der ausgewählten Kurse ab. Erfasst sind ausschließlich die ausdrücklich gewählten und in der Abschlussübersicht mit Kurszeitraum, Unterrichtszeiten, Leistungsumfang, Ort und jeweiligem Gesamtpreis dargestellten Kursoptionen. Die Bestätigung der Wartelistenaufnahme ist noch keine Vertragsannahme.

(2) Bei Verfügbarkeit kann der Anbieter einen Kursplatz innerhalb dieser Auswahl ohne erneute Rückfrage durch Buchungsbestätigung per E-Mail zuteilen. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung beim Kunden zustande. Sie muss spätestens 24 Stunden vor der ersten Unterrichtseinheit des zugeteilten Kurses zugehen. Der jeweilige Annahmeschluss wird vor Abschluss der Anmeldung angezeigt.

(3) Bis zum Zugang der Buchungsbestätigung kann der Kunde seine Anmeldung vollständig oder für einzelne Alternativen kostenlos im Kundenkonto oder durch Mitteilung an den Anbieter zurücknehmen. Maßgeblich ist der Eingang beim Anbieter; eine gleichzeitig eingehende Rücknahme hat Vorrang. Ohne fristgerechte Annahme erlischt das Angebot für die jeweilige Kursoption kostenfrei. Eine spätere Buchung erfordert eine erneute ausdrückliche Zustimmung.

(4) Aus derselben Wartelistenanmeldung entsteht pro Teilnehmer höchstens ein Kursvertrag. Mit dessen Zustandekommen entfallen für diesen Teilnehmer sämtliche übrigen Alternativen dieser Anmeldung. Der zugeteilte Kursplatz ist verbindlich gebucht und die vereinbarte Kursgebühr geschuldet. Insoweit geht diese Regelung § 2 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 vor. Nicht ausgewählte Kurse sowie Folgekurse sind nicht umfasst. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Leistungen und Änderungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

(2) Der Anbieter kann Kurszeiten, Kursorte oder Kursleiter aus triftigen organisatorischen Gründen ändern, sofern diese Änderungen zumutbar sind. Beispiele für solche Gründe sind u. a. Schließung eines Bades, Krankheit des Kursleiters oder technische Defekte.

(3) Ersatztermine können in jedem der vom Anbieter genutzten Hallenbäder stattfinden, sofern sie innerhalb der offiziellen Kurszeiträume liegen.

(4) Bei Verhinderung des ursprünglich vorgesehenen Kursleiters, ist der Anbieter berechtigt einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Kursgebühren verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eintritts-, Anreise-, Verpflegungs- oder Materialkosten sind nicht enthalten.

(2) Mit Vertragsschluss gemäß § 2 ist der Kursplatz verbindlich gebucht. Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, ob die Kursgebühr bereits bezahlt wurde. Nichtzahlung gilt nicht als Stornierung.

(3) Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde.

(4) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen und die gesetzlich erstattungsfähigen Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung verlangen. Dies gilt auch bei Beauftragung eines Inkassounternehmens.

(5) Bei einer vom Teilnehmer zu vertretenden Rücklastschrift kann der Anbieter die tatsächlich angefallenen, gesetzlich erstattungsfähigen Bankgebühren verlangen.

(6) Bleibt eine fällige Zahlung aus, kann der Anbieter die Teilnahme bis zur Zahlung verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Eine Beendigung des Vertrags wegen Nichtzahlung richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften und setzt grundsätzlich eine erfolglos abgelaufene angemessene Zahlungsfrist voraus. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers, Zahlungen zurückzuhalten, bleiben unberührt.

§ 5 Rücktritt, Umbuchung und Verhinderung durch den Teilnehmer

(1) Nach verbindlicher Buchung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücktritt, Umbuchung oder Erstattung der Kursgebühr, soweit nicht gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte bestehen.

(2) Als freiwillige Kulanzleistung kann der Anbieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn einem Rücktritt zustimmen. In diesem Fall wird eine Gutschrift über die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 30,00€ ausgestellt.

(3) Nichtteilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder einem Anspruch auf Nachholung. Für freiwillig angebotene Nachholstunden gilt § 5a.

(4) Der Teilnehmer kann bis Spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn einmalig eine Ersatzperson benennen. Für die Bearbeitung wird eine Pauschale i.H.v. 30,00€ erhoben.

(5) Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nur nach Zustimmung des Anbieters und bei vorhandenen Kapazitäten möglich.

(6) Kulanzleistungen erfolgen stets freiwillig und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung.

§ 5a Freiwillige Nachholstunden

(1) Bei freien Plätzen kann der Anbieter zusätzliche Stunden ohne Aufpreis ermöglichen. Diese Nachholmöglichkeit ist eine freiwillige Kulanzleistung. Ein Anspruch auf zusätzliche Plätze besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

(2) Tatsächlich besuchte Zusatzstunden gleichen zuerst Unterrichtseinheiten desselben gebuchten Kursblocks aus, die durch die Schwimmschule ausgefallen sind. Dies gilt auch, wenn der Ausfall erst nach der Zusatzstunde eintritt. Voraussetzung ist, dass beide Stunden in Dauer, Inhalt und Kursniveau gleichwertig sind. Jede Zusatzstunde ersetzt höchstens eine ausgefallene Unterrichtseinheit.

(3) Soweit Zusatzstunden nicht für einen solchen Ausfall benötigt werden, dienen sie zum Nachholen persönlicher Fehlzeiten. Werden sie für einen Ausfall der Schwimmschule angerechnet, bleiben die persönlichen Fehlzeiten unausgeglichen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

(4) Der Anbieter informiert den Teilnehmer darüber, welche ausgefallene Unterrichtseinheit durch eine Zusatzstunde ersetzt wird. Bereits anderweitig ersetzte oder erstattete Stunden werden nicht erneut angerechnet. Gesondert bezahlte Zusatzstunden und abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

§ 6 Kursausfälle und Ersatztermine

(1) Muss eine Unterrichtseinheit aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. technische Defekte des Bades, Krankheit des Kursleiters, Schließung des Bades, höhere Gewalt, u.a.) ausfallen, bemüht sich der Anbieter um einen zumutbaren Ersatztermin.

(2) Soweit eine ausgefallene Unterrichtseinheit bereits durch eine Zusatzstunde nach § 5a ausgeglichen wurde, besteht für dieselbe Unterrichtseinheit kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin oder eine zusätzliche Erstattung.

(3) Wird eine ausgefallene Unterrichtseinheit endgültig weder durch einen vereinbarten Ersatztermin noch durch eine Anrechnung nach § 5a ausgeglichen, wird die darauf entfallende Kursgebühr erstattet. Bei gleichwertigen Unterrichtseinheiten wird die Kursgebühr durch die Anzahl der gebuchten Einheiten geteilt. Fällt der gesamte Kursblock endgültig ohne Ersatz aus, wird die dafür gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

(4) Ersatztermine können in jedem der vom Anbieter genutzten Hallenbäder stattfinden.

(5) Ein Kundenguthaben oder Gutschein ersetzt eine geschuldete Rückzahlung nur mit Zustimmung des Teilnehmers. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Verhalten im Kurs und Pflichten des Teilnehmers

(1) Den Anweisungen des Kursleiters und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Kursbeginn eigenverantwortlich zu prüfen und dem Anbieter mitzuteilen.

(3) Die Hausordnung der jeweiligen Schwimmstätte ist verbindlich einzuhalten

(4) Bei Ausschluss aufgrund von Pflichtverletzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ist bei Buchung von termingebundenen Freizeitveranstaltungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei sonstigen Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.

(4) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO.

(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters einsehbar.

§ 11 Fotos, Videos und Tonaufnahmen

(1) Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch den Teilnehmer während des Kurses ist ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.

(2) Der Anbieter kann im Rahmen des Kurses Bild- und/oder Videoaufnahmen erstellen, sofern der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter (bei Minderjährigen) zuvor schriftlich eingewilligt hat.

(3) Die Einwilligung ist freiwillig ung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(4) Im Fall des Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(5) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies in der Einwilligung ausdrücklich vorgesehen ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Teilnehmer Kaufmann oder juristischer Person des öffentlichen Rechts ist.

Schwimmschule Froschkinder® | Stand: 24.10.2026